Die Aufgaben der Studierendenschaft sind vielfältig. Die Rahmenbedingungen für das, was wir tun und fördern sollen, gibt uns dabei das Thüringer Hochschulgesetz in seinen Paragraphen 79 bis 82 vor. Insbesondere § 80 Absatz 1 (Aufgaben der Studierendenschaft) bildet dabei die Basis für das inhaltliche Handeln des Studierendenrates und der Fachschaftsräte. Dort heiß es:
Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:
- Vertretung der Gesamtheit der Studierenden der Hochschule im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse,
- Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange der Studierenden,
- Wahrnehmung der fachlichen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden,
- Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
- Förderung des freiwilligen Studierendensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist,
- Förderung der Integration ausländischer Studierender,
- Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.
Auf dieser Basis baut die Satzung der Studierendenschaft auf und regelt die genaue Ausgestaltung für die Studierendenschaft unserer Universität.