Aufgaben

Die Aufgaben der Studierendenschaft sind vielfältig. Die Rahmenbedingungen für das, was wir tun und fördern sollen, gibt uns dabei das Thüringer Hochschulgesetz in seinen Paragraphen 79 bis 82 vor. Insbesondere § 80 Absatz 1 (Aufgaben der Studierendenschaft) bildet dabei die Basis für das inhaltliche Handeln des Studierendenrates und der Fachschaftsräte. Dort heiß es:

Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:

  1. Vertretung der Gesamtheit der Studierenden der Hochschule im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse,
  2. Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange der Studierenden,
  3. Wahrnehmung der fachlichen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden,
  4. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
  5. Förderung des freiwilligen Studierendensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist,
  6. Förderung der Integration ausländischer Studierender,
  7. Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.

Auf dieser Basis baut die Satzung der Studierendenschaft auf und regelt die genaue Ausgestaltung für die Studierendenschaft unserer Universität.